Rezeptanfrage für Medikamente!

Rezeptanfrage hier bestellbar!



Damit wir Ihr Rezeptanfrage bearbeiten können, müssen Sie unbedingt vorher einmal im Quartal Ihre eGK in der Praxis einlesen lassen!



Medikamente bitte wie folgt angeben:


Medikamentenname, Wirkstärke, Packungsgröße

z. B.  Bisoprolol, 5 mg, 100 Stk


Bitte beachten: Es kann maximal der Quartalsbedarf eines Medikaments verordnet werden.





eRezepte Hinweis: Kann am Folgetag einfach mit der eGK in einer beliebigen Apotheke abgeholt werden. Voraussetzung: die eGK muss im Quartal schon vorgelegen haben. 2. nur möglich für Kassenrezepte ohne BTM, T-RP, Privat oder Grüne RP, Heil- und Hilfsmittel oder Status 6, 7, 8



Bitte beachten Sie auch die Seite Urlaub. Im Fall, dass Ihre Hausärztin im Urlaub ist, ist nur die Verordnung von der kleinsten (N1) Packung durch den Vertretungsarzt möglich.


Dieser Service steht lediglich Patientinnen und Patienten unserer Praxis zur Verfügung!


Kontaktdaten:

Bitte beachten: Mit Wirkung zum 01.01.2024 müssen alle Medikamente Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als eRezept (elektronisches Rezept)  verordnet werden. Ausnahme ist nur noch für BTM, GRÜNE und PRIVAT Rezepte, sowie für Heil- und Hilfsmittel erlaubt! 

Wichtig: 1 mal pro Quartal muss die Versichertenkarte eingelesen werden. Alle weiteren Bestellungen können am nächsten Tag nach der Bestellung unter Vorlage der eGK direkt in der Apotheke abgeholt werden. 

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