Bitte beachten: Mit Wirkung zum 01.01.2024 müssen alle Medikamente Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als eRezept (elektronisches Rezept) verordnet werden. Ausnahme ist nur noch für BTM, GRÜNE und PRIVAT Rezepte, sowie für Heil- und Hilfsmittel erlaubt!
Wichtig: 1 mal pro Quartal muss die Versichertenkarte eingelesen werden. Alle weiteren Bestellungen können am nächsten Tag nach der Bestellung unter Vorlage der eGK direkt in der Apotheke abgeholt werden.